Category: „Die Verfassung der Freiheit“

[Salamun (ed.). Moral und Politik.]

The problem of unintended consequences

Eine praktisch verwertbare sozialtechnologische Analyse muß die Beschaffenheit der Ausgangssituation für politisches Handeln, zum Beispiel für die ins Auge gefaßte Gesetzgebung berücksichtigen. Und sie muß dabei auch der Tatsache Rechnung tragen, daß eine solche Gesetzgebung nur bestimmte – meist sehr eng umschriebene – Bestandteile der in­stitutionellen Konstellation in einer Weise ändern kann, die voraussehbare Auswirkungen in der erwünschten Richtung hat. [27]

Politics as a social-technological problem

An die Stelle einer Begründung oder Rechtfertigung im klassischen Sinne tritt hier die komparative Analyse alternativer Vorschläge für die Lösung der betreffenden Probleme auf der Grundlage regulativer Ideen, das heißt: bestimmter Wert­gesichtspunkte, die der Entscheidung – das heißt: der Selektion der im Sinne dieser Ideen besten Lösung – zugrunde­gelegt werden können. Das ordnungspolitische Problem – die Frage nach der Beschaffenheit einer adäquaten Sozial­ordnung – läßt sich unter diesen Voraussetzungen in ein sozialtechnologisches Problem verwandeln, wobei die betref­fen­den Wertgesichtspunkte für diese Formulierung hpothethisch vorausgesetzt werden, wie das ja auch bei der Ana­lyse der Erkenntnispraxis geschehen kann. Es läßt sich nämlich formulieren als Frage anch der Möglichkeit einer sozi­alen Ordnung, die bestimmten Anforderungen genügt, wobei dieser Anforderungen in den Kriterien (Leistungsmerk­malen) zum Ausdruck kommen, an denen sich die vergleichende Untersuchung orientiert. Da es bei solchen Verglei­chen nicht um logische, sondern um reale Möglichkeitne geht, müssen die in Betracht kommenden Gesetzmäßigkeiten berücksichtigt werden. Und da es im konkreten Fall um die jeweils historischen Möglichkeiten geht, das heißt um die Realisierbarkeit in einem bestimmten Raum-Zeit-Gebiet, müssen die in diesem Gebiet vorliegenden tatsächlichen Be­dingungen in die Analyse einbezogen werden.

Es ist selbstverständlich, daß auch die Anforderungen, die an eine adäquate Sozialordnung zu stellen sind, und die ihnen zugrundeliegenden Wertgesichtspunkte keineswegs der Diskussion zu entziehen sind. [24-5]